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   OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2005 - 5 L 16/04   

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https://dejure.org/2005,30105
OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2005 - 5 L 16/04 (https://dejure.org/2005,30105)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.07.2005 - 5 L 16/04 (https://dejure.org/2005,30105)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Juli 2005 - 5 L 16/04 (https://dejure.org/2005,30105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    ArbeitsplatzsicherungsTV Schulen § 2 II; ; ArbeitsplatzsicherungsTV Schulen § 2 III; ; PersVG LSA § 65 I 1; ; PersVG LSA § 65 I 2; ; ArbZVO Lehr § 2; ; ArbZVO Lehr § 3; ; ArbZVO Lehr § 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei der Festlegung der bedarfsbedingten Arbeitszeit für Lehrer; Einleitung eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens zwecks Klärung eines Beteiligungsrechts; Zuordnung der Anordnung von Mehrarbeit zu den arbeitsbezogenen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.12.2001 - 6 P 12.00

    Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2005 - 5 L 16/04
    Die bisherige einschränkende Interpretation dieses Mitbestimmungstatbestands, nach der nur das "wie" der Mehrarbeit als mitbestimmungspflichtig angesehen wurde, war verfassungsrechtlichen Bedenken geschuldet, die durch die Neufassung des Personalvertretungsgesetzes des Landes durch Gesetz vom 16. März 2004, GVBl. 2004, S. 205 ausgeräumt wurden (s. BVerwG, Beschl. v. 03.12.2001 - 6 P 12.00 - PersR 02, 163, 166 zum Hmb PersVG; Bieler/Plaßmann/Vogelsang/Schroeder-Printzen, PersVG LSA, § 65 Rdnr. 55).

    Aus der o. a. angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 03.12.2001 - 6 P 12.00 -, PersR 02, 163 ff.) folgt nichts anderes.

  • BVerwG, 20.07.1984 - 6 P 16.83

    Mehrarbeit - Überstunden - Zeitliche Festlegung - Umfang - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2005 - 5 L 16/04
    Die gesetzlich vorgesehene regelmäßige Arbeitszeit wird auch in der Rechtsprechung als Vergleichswert für mitbestimmungspflichtige zusätzliche Pflichten des Beschäftigten angesehen (BVerwG, Beschl. v. 20.07.1984 - 6 P 16.83 -, E 70, 1, 3; vgl. auch Dembowski/Ladwig/Sellmann, PersVG Niedersachsen § 67 Rdnr. 70).
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